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Merkblatt, Einfuhrbestimmungen

Pro Person können zollfrei eingeführt werden:

  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs
  • Wein (nicht mehr als 2 Liter)
  • Spirituosen (nicht mehr als 1 Liter)
  • 250 g Zigaretten oder Pfeifentabak, nicht mehr als 200 Zigaretten oder 20 Zigarren
  • 50 ml Parfüm
  • andere neue oder gebrauchte Waren bis zu einem Wert von N$ 1.250
  • 250ml Duftwasser / Eau de Toilette

 

Für die Einfuhr der o. g. Güter muss der Aufenthalt in Namibia mindestens 48 Stunden betragen - bis zu 30 Tagen.

Zusätzliche Waren oder Güter mit einem Gesamtwert zwischen N$ 5000 und N$ 20000 pro Person sind mit einer einheitlichen Rate von 20 % zollpflichtig. Güter im Wert von über N$ 10.000 sind nach den allgemeinen Tarifen zollpflichtig.

Es besteht keine Alkohol-, Tabak- und Waffen-Einfuhrerlaubnis für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, alle anderen o. g. Bestimmungen finden jedoch Anwendung.

Für die Einfuhr von Waffen, Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind in der Botschaft von Namibia erhältlich. Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Airline.

Manche Waren, wie z. B. Fleisch (auch Konserven), Pflanzen, Blumen, Medizin, Honig etc. bedürfen zur Einfuhr einer Sondergenehmigung, welche im Voraus beantragt werden muss.

Spendengüter für Ausbildungseinrichtungen, Krankenhäuser/Kliniken, gemeinnützige Organisationen, Kircheneinrichtungen oder Sportvereine bedürfen einer speziellen Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung durch das Ministry of Finance, Directorate Customs & Excise, und einer anschließenden Einfuhrgenehmigung durch das Ministry of Trade and Industry. Kleidung und Lebensmittel sind von Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung generell ausgeschlossen.

Bezüglich der Einholung o. g. Genehmigungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Botschaft der Republik Namibia.  Die Angaben gelten als Orientierung.  Alle Angaben ohne Gewähr.

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