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Merkblatt Investoren

Merkblatt für Investoren

Danke für Ihr Interesse in Namibia zu investieren.

Beiliegend finden Sie Informationen über günstige Möglichkeiten der Geldanlagen und Rahmenbedingungen in Namibia. Lesen Sie die nachstehenden Informationen und sollten dann Fragen auftreten, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Namibia und Deutschland unterzeichneten einen Mehrfachbesteuerungsvertrag, welche Namibia attraktiv im Hinblick auf niedrige generelle Steuern und Einkommenssteuern macht. Außerdem unterzeichneten diese Länder einen Anlagewertvertrag, der bereits Kraft ist.

Die attraktivsten Investitionsanreize sind im Fertigungsbereich gegeben, wegen der Tatsache, dass Investitionen in diesem Sektor am meisten Willkommen sind. Diese Anreize sind hauptsächlich die steuerlichen und enthalten besonders ein 10-jährige Laufzeit des Steuernachlasses, aber auch Steuerabzug der Lohnzahlungen und Bildungskosten bis 125%.

Die Einrichtung des EPZ (Export-Verarbeitung Zone) ermöglicht, zusätzlich zu den verschiedenen Vorteilen, der völlig steuerfreien Produktion oder den Verkauf der Produkte für den Export (nur zu den Ländern außerhalb des SACU).

Die Position Namibia ist auch für den Export der Produkte für die EU geeignet, weil seit das Lomé V und Cotonou – weil die Vertragsprodukte, die in Namibia hergestellt werden, durch die EU steuerfrei vermarktet werden.

Die Ziele von Auslandsanlagen sind, neue Jobs zu verursachen, ausländische Währungen zu gewinnen und eine unabhängige Wirtschaft zu entwickeln. Investoren, die diesen Zielen entsprechen, können eine Arbeitserlaubnis oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die Investition von einer größeren Skala ist. Sobald Sie ein Programm Ihrer Investition entwickelt haben, übergeben Sie es der Botschaft, und wir können Ihnen die Antragsformulare schicken.

Um die Bearbeitung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis durchzuführen würden wir Sie bitten ein ausführliches Dokument Ihrer Absichten in Namibia zu erstellen. Diese Dokumente sollten als Unternehmensplan dargestellt werden, um zu sehen, ob wie viel Eigenkapital man besitzt oder wie viel Fremdkapital investiert wird, welche Art der Firma soll gegründet werden, wo sie konstruiert wird und wie viele Leute beschäftigt werden. Je genaue die Dokumente sind, umso besser und schneller kann eine Entscheidung getroffen werden.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Firma zusammen mit Namibian Partnern zu gründen, sollten Sie eine schriftliche Erklärung hinsichtlich der beabsichtigten Arbeitsgemeinschaft und seiner Kosten haben. Diese Dokumente sollten dem Antrag auch hinzugefügt werden. Sie können entweder den Antrag ausgefüllt bei der  Botschaft oder beim  Investitions-Zentrum in Windhoek einreichen.

Ihre Investitionsabsichten sollten bei jeder möglichen Gelegenheit dem Investitions-Zentrum vorgestellt werden. Diese Informationszentrale kann Sie unterstützen, um die Firma in Namibia zu gründen. Dauerhafte Aufenthaltserlaubnisanträge, die auf Investitionen basieren, können von hier auch unterstützt werden.

The Executive Director   
The Investment Centre    
c/o Ministry of Trade and Industry 
Private Bag 13340  
Windhoek     
Namibia     
Tel:  +264-61-2837335   
Fax: +264-61-220278

oder natürlich in der WIRTSCHAFTSABTEILUNG der Botschaft (siehe Kontakt).

Ausländer können Immobilien kaufen, ausgenommen Ackerland und das Registriersystem von Land und Grundstücken sind gut eingerichtet und sicher.

Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, möchten wir folgendes ergänzen:

-besitzendes Eigentum oder realer Besitz weisen nicht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hin. Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis kann nur gegeben werden, wenn der Bewerber, wegen seiner Arbeit oder Investitionstätigkeiten, beabsichtigt in Namibia zu wohnen. (dieses hat auch steuerliche Konsequenzen, weil nach Wohnsitz das Gesamteinkommen in Namibia besteuert werden muss. Für Bürger der Länder, die Mehrfachbesteuerungsverträge haben, wird dieses als Grundlage verwendet, um die Verbindlichkeit zu unterscheiden, und zu besteuern.)

- Für Investoren, die während der Vorbereitungen ihrer Investitionstätigkeiten in Namibia sein werden, empfehlen wir, die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und ebenfalls die Investitions-erlaubnis. Das heißt, dass sobald der Investitionsantrag zur Investitions-Zentrum eingereicht wird, Sie die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei dem Investitions-Zentrum gleichzeitig beantragen  sollten.

- Nach fünf Jahren des dauerhaften Wohnsitzes können Bewohner die Staatsbürgerschaft von Namibia zu beantragen. Die Doppeltstaatsbürgerschaft wird nicht erlaubt.

-Emigranten können, nachdem sie Beweis einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erbracht haben, ihr Personaleigentum (Haushalt) und eine Fahrzeug importieren (muss für mindestens ein Jahr im Besitz gewesen sein), steuerfrei.

Für weitere Informationen stehen wir oder unser Tourismusbüro zu Ihrer Verfügung:

Namibia Verkehrsbüro   
Schillerstr. 42 - 44    
60313 Frankfurt

Tel.: 069-1337360

Fax: 069-13373615

Ein Merkblatt für Personen, die auswärts arbeiten und Emigranten (Merkblatt von Namibia NR. 158) wird durch das "Bundesverwaltungsamt" veröffentlicht und kann gegen eine kleine Gebühr beim "Verein für Internationale Jugendarbeit e.V" angefordert werden.

Wir würden uns freuen, wenn sie die geschilderten Aspekte in Betracht ziehen und Ihre genau definierten Absichten in Namibia oder mit der Botschaft Namibia besprechen. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen oder in einem telefonischen Gespräch.

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